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EU-Transparenzverordnung bei BAP Capital

EU-Transparenzverordnung bei BAP Capital

Bei BAP Capital wird Transparenz schon immer gelebt. Das Thema Nachhaltigkeit ist uns als Unternehmung und den bei uns arbeitenden Menschen wichtig. Mit Inkrafttreten der EU-Tranzparenzverordnung wird auch von gesetzlicher Seite der Umgang mit potenziellen Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) verbindlich reglementiert. Wir von BAP Capital begrüßen diese Entwicklung und informieren im Sinne der Verordnung bei unseren Beratungsgesprächen und hier auf unserer Webseite.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Welche Nachhaltigkeitsrisiken gibt es beispielsweise?

Umwelt

In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales

Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung

Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten die zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen.

Im Rahmen der Beratung besteht die Möglichkeit, eine ESG-bewusste Fondsempfehlung anzufragen. Unsere Beraterinnen und Berater bieten diese Option auf Kundenwunsch sehr gerne an.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken in Fondsanlagen vorzunehmen, nutzen wir u. a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden und Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung aufgezeigt. Sie können auf besonderen Wunsch der Kundin oder des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.