Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Haben Sie zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen? Diese kann oft noch zurückabgewickelt werden. Viele Versicherer haben nicht rechtlich ordnungsgemäß über das Widerspruchs- und Rücktrittsrecht belehrt.
In vielen Fällen haben Sie heute noch die Möglichkeit Ihren Vertrag zu widerrufen. Bei einer erfolgreichen Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung, erhalten Sie die eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen zurück.
Hintergrund zur Rückabwicklung
Fast jeder deutsche Haushalt ist im Besitz mindestens einer Lebensversicherung. Oft bleiben die prognostizierten Renditeentwicklungen weit hinter dem zurück, was der Berater Ihnen damals noch stolz vorrechnete. Schuld daran sind oft schlechte Anlageempfehlungen, ein schlechter oder nicht vorhandener Service des Beraters und hohe laufende- und Abschlusskosten der Policen.
Statistiken besagen, dass mehr als 50% aller abgeschlossenen Verträge vorzeitig in Deutschland gekündigt werden. Fast jeder deutsche Haushalt ist im Besitz mindestens einer Lebensversicherung. Oft bleiben die prognostizierten Renditeentwicklungen weit hinter dem zurück, was der Berater Ihnen damals noch stolz vorrechnete.
In bestimmten Fällen, wenn der Vertrag zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurde, können wir in Verbindung mit spezialisierten Anwälten für Sie prüfen, ob ein Widerruf möglich ist. Im Erfolgsfall erhalten Sie die kompletten eingezahlten Beiträge und Zinsen zurück. Sie haben also nichts zu verlieren und tragen kein Risiko.
Wie viel Geld gibt es bei einer erfolgreichen Rückabwicklung der Versicherung?
Sofern Sie Ihrem Vertrag erfolgreich widersprechen, erhalten Sie alle eingezahlten Beiträge zurück. Zusätzlich können Sie einklagen, dass der Versicherer einen sogenannten Nutzungsersatz in Form von Zinsen zahlt. Das bedeutet, dass Kapital, welches der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, erstattet werden muss. Meist handelt um den größten Teil gesamten Streitwertes.
Wie gehe ich vor?
Lassen Sie durch uns prüfen, ob sich Ihre Lebensversicherung für einen möglichen Widerruf qualifiziert. Spezialisierte Anwälte bieten diesen Service oft kostenlos an und lassen sich nur in einem Erfolgsfall vergüten, indem Sie einen Teil des Rückkaufswertes als Ihr Honorar beanspruchen. Daraus ergibt sich eine schöne Win/Win-Situation für beide Seiten.
Laufende, gekündigte oder abgelaufene Verträge
Sie können sowohl noch laufende Verträge als auch bereits gekündigte oder sogar abgelaufene Versicherungsverträge durch einen Widerspruch rückabwickeln lassen. Lassen Sie sich von einem unserer Experten kostenfrei beraten.
Auf welche Versicherungsverträge bezieht sich dies?
Laut dem größten Versicherer Europas, der Allianz, können bis zu 108 Millionen Policen betroffen sein. Für diese Policen wurden über 400 Milliarden Euro Prämien einbezahlt. Hat der Versicherer vor oder bei Antragstellung nicht alle Verbraucherinformationen vorgelegt, so liegt ein Vertragsabschluss nach dem sogenannten Policen-Modell vor. Das für gewöhnlich zeitlich limitierte Widerrufsrecht erlischt nicht und Sie als Kunde haben weiterhin die Möglichkeit von Ihrer ursprünglichen Vertragseinwilligung zurückzutreten.
Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um eine fondsgebundene Versicherung oder beispielsweise eine kapitalgebundene Versicherung mit einem festgelegten Garantiezins handelt. Nicht infrage kommen hingegen in der Regel Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen, da diese eine existenziellen Schutz für Sie darstellen. Zum anderen handelt es sich meistens nur um geringe Beiträge. Wenn Sie aber der Meinung sind, dass Ihr Vertrag für Sie nachteilig oder ungeeignet ist und der Zeitraum des Vertragsabschlusses zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 liegt, dann qualifiziert sich Ihr Vertrag ebenfalls für eine kostenlose Prüfung.
Wie lange können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen?
Bei einem Neuabschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung besteht grundsätzlich ein 30-tägiges Widerspruchsrecht. Enthält die Police unvollständige oder fehlerhafte Vertragsinformationen läuft die Widerrufsfrist nicht ab. Dies ist in der Vergangenheit oft der Fall gewesen, daher ist eine kostenlose Prüfung in den meisten Fällen sinnvoll.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren mehrfach entschieden, dass viele alte Lebensversicherungen noch Jahre später von Kunden widersprochen werden können. Hat die Versicherung beispielsweise damals gar nicht oder fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt, kann die Versicherung widerrufen werden. Das Widerrufsrecht ist dementsprechend nicht, wie eigentlich gesetzlich vorgesehen, erloschen. Der wichtige Unterschied eines Widerrufes im Vergleich zu einer Kündigung ist, dass bei einem Widerruf oft deutlich höhere Summen ausbezahlt werden, da bei einer Kündigung bereits bezahlte Abschlusskosten nicht erstattet werden.
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Akim Rohde
Senior Berater für Unternehmen und Privatkunden